Hebammen sind Ansprechpartnerinnen der Schwangeren. Sie führen die Vorsorgeuntersuchungen durch, beraten die werdende Mutter und helfen bei Beschwerden und Wehen.
Gesetzliche und private Krankenkassen bezahlen den Teilbereich der Hebammenhilfe, den sie in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben. Hebammenhilfe, die Krankenkassen in diesen Katalog nicht aufgenommen haben, müssen Mütter und Eltern selbst bezahlen.